Bezirksgericht Brugg
Gerichtsaal: Opferhilfegesetz dank Videoübertragung aus und zum Nebenzimmer umgesetzt!!
Gemäss dem neuen Opferhilfegesetz darf eine Klägerin bei der Verhandlung darauf bestehen nicht im gleichen Zimmer wie der Angeklagte zu sein(z.B. bei Vergewaltigung). Die im neuen Gerichtssaal Brugg eingebaute Videotechnik kommt diesem Gesetzt entgegen und schaltet sich auf Tastendruck automatisch ein. Dabei fährt die Grossbildprojektion motorisch aus der Decke und schaltet gleichzeitig die Videokamera aus dem Nebenzimmer auf. Das Gericht ist akustisch und visuell mit dem Nebenzimmer verbunden. Die Klägerin benutzt auf der Gegenseite ein Display. Auf Wunsch kann der Richter andere Quellen wie z.B. PC oder DVD aufschalten.
Eingesetzt werden Beamer mit Deckenlift, Raumsteuerung, Videokamera auf Schwenk-Neigekopf, Signalprozessor, Grenzflächenmikrofone, Verstärker, Lautsprecher, Display
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